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Die Seite rund um fehlgeschlagene Immobilien-Kapitalanlagen der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Schäfer, Riedl, Viechtl, Segbers, Baetcke

Kurzüberprüfung der sinnvollen Vorgehensweise

Sie haben eine Wohnung oder einen geschlossenen Immobilienfonds erworben und sind darüber "nicht glücklich". Sie überlegen, ob Sie etwas unternehmen sollten. Sie können dann jederzeit eine anwaltliche Erstberatung im Rahmen einer Besprechung durchführen oder die Möglichkeit einer schriftlichen Erstberatung nach download eines unserer beiden Formulare nutzen. Soweit Sie vorab eine Kurzüberprüfung (Vorab-Check) eines etwaig sinnvollen Vorgehens wollen, können Sie diesen Dienst gerne nutzen. Gegen Kostenerstattung von EUR 25,00 zzgl. USt. (derzeit 19% = EUR 4,75), insgesamt EUR 29,20, geben wir Ihnen nach Übermittlung einiger weniger notwendigen Angaben von Ihnen eine schriftliche Auskunft über
 

  • ggf. bekannte Abwicklungserfahrungen unsererseits mit dem vorliegenden Objekt/Fonds

  • ggf. vorhandene Abwicklungserfahrungen mit Ihrer finanzierenden Bank, insbesondere im Hinblick auf denkbare außergerichtliche oder gerichtliche Vergleiche

  • Darstellung unserer Vorgehensweise nach einer etwaigen Erstberatung mit verschiedenen Lösungsmöglichkeiten
     

Der Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung des Einzelfalls bei dieser vorab durchgeführten Kurzüberprüfung im Hinblick auf Rechtsaussichten naturgemäß nicht erfolgen können. Hierzu ist zumindest eine Erstberatung erforderlich.
  


 
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