Schrottimmobilie.de
Die Seite rund um fehlgeschlagene Immobilien-Kapitalanlagen der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Schäfer Riedl Baetcke

Wir führen auch aussergerichtliche Abwicklungen mit Banken bei verjährten Fällen durch !

Mit vielen Banken sind allein aufgrund der katastrophalen Wertsituation der gekauften Immobilie (sog. Schrottimmobilien) sinnvolle Lösungen möglich. Freihändiger, kooperativer Verkauf der Immobilie und machbare Regelungen des (oft hohen) Restdarlehens, auch mit Verzichten oder Teilverzichten, sind denkbar. Die ohnehin für den Erwerber schwierige Rechtslage spielt dabei sowieso eine untergeordnete Rolle. Es kommt also häufig gar nicht so sehr darauf an, ob der Anspruch verjährt ist oder nicht.
 

Wir haben rund 3.000 einvernehmliche Abwicklungen für Erwerber bereits durchgeführt. Die wirtschaftliche Situation des Erwerbers und die oft schlechte Sicherheitenlage der Bank stehen stets im Vordergrund bei einer Einigung.

Überprüfung Bankenhaftung
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Info-Veranstaltung 27.6.2012
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Schrottimmobilie?
Was kann ein Anleger tun?

Wir werden häufig von Anlegern gefragt: „Habe ich eine Schrottimmobilie?“
Die Beantwortung der Frage ist einfach. Wer eine überteuerte Immobilie gekauft hat, die z. B. EUR 100.000,-- gekostet hat, aber nur EUR 30.000,-- von Anfang an Wert hatte, hat eine Schrottimmobilie erworben.
Der Begriff „Schrottimmobilie“ definiert sich also nicht unbedingt optisch im Sinne einer „Bruchbude“. Haftungsansprüche, z. B. der Bank auf Schadensersatz oder Rückabwicklung, können aus dieser Überteuerung abzuleiten sein, aber auch aus Falschaufklärungen.
 

Beim möglichen Vorgehen eines Anlegers unterscheiden wir sogenannte Altfälle vor dem 01.01.2002, die in der Regel verjährt sind und die jüngeren Fälle, die auch noch rechtlich vor allem für eine Bankenhaftung relevant sein können. Hierzu haben wir jetzt zwei unterschiedliche Formulare für eine erste Überprüfung zur Auswahl. Bei den Altfällen kommen häufig wirtschaftliche Lösungen mit Banken im Vergleichswege in Betracht, soweit eine Beeinträchtigung des Anlegers durch Immobilie und Finanzierung im täglichen Leben aktuell und auch künftig vorliegt. Häufig ist dabei Ziel, die Immobilie bestmöglich zu verkaufen. Für alle Fälle aus 2002 raten wir dringend, sofort eine persönliche Erstberatung durchzuführen, da diese Ansprüche taggenau 10 Jahre nach der Falschberatung spätestens verjähren.


 

  Formular zur Überprüfung Bankenhaftung  Infoveranstaltung
 

Formulare zur Überprüfung des weiteren Vorgehens

Wir haben in langjähriger Erfahrung Formulare entwickelt, die genaue Fragen enthalten, mit denen wir eine erste Beurteilung abgeben können, ob Chancen zu einem Vorgehen gegenüber Bank, Sparkasse oder Bausparkasse bestehen. Die Kosten betragen hierfür EUR 60,-- netto zuzüglich Auslagenpauschale (EUR 12,--) zuzüglich Mehrwertsteuer (aktuell 19%, entspricht EUR 13,68), insgesamt also EUR 85,68. Es wird festgestellt, ob eine intensivere Befassung und Beratung, insbesondere auch eine persönliche Erstberatung, empfehlenswert ist.

Wir unterscheiden die Finanzierung/Erwerb von Immobilien und geschlossenen Immobilienfonds. Auch bei voraussichtlich verjährten Fällen (vor 01.01.2002) kann häufig noch eine wirtschaftlich sinnvolle Abwicklung mit Verzichten/Teilverzichten durch die Bank möglich sein.
Hierzu haben wir ein separates Formular entwickelt.

Zu den Formularen:
 

 > Bankenhaftung (insbesondere 01.01.2003 und jünger)
 

 > Abwicklung von Altfällen (insbesondere 01.01.2002 und älter)

25. Info-Veranstaltung zum Thema Bankenhaftung (Schrottimmobilien) und Darlehensabwicklung in München (27.06.2012)

Eine weitere (kostenfreie) Infoveranstaltung wird diesmal wieder in Esslingen stattfinden. Damit haben Sie als Anleger Gelegenheit, sich über die Möglichkeiten eines Vorgehens gegenüber Banken nach dem Erwerb einer überteuerten Immobilie („Schrottimmobilie“) oder eines geschlossenen Immobilienfonds zu informieren. Weitere Informationsveranstaltungen werden auch 2012 voraussichtlich in Berlin, Hamburg und München durchgeführt.
 

Das Thema „Schrottimmobilien und Bankenhaftung“ hat jüngst weitere neue Urteile erbracht, die oft zu günstigeren Chancen für Erwerber führen. Es gibt schätzungsweise noch rund 300.000 Altfälle bis weit in die 90er Jahre, aber leider auch täglich neue Fälle, in denen arglose Kapitalanleger überteuerte Wohnungen kaufen. Die Fälle, die vor dem 01.01.2002 liegen, sind in der Regel verjährt, gleichwohl sind die Infoveranstaltungen nunmehr für beide betroffene Anlegergruppen konzipiert:

a) rechtliche und wirtschaftliche Vorgehensweise für Fälle 2002 und jünger,

b) wirtschaftliche Lösungen für alle Altfälle vor 2002.

Termin und Ort der nächsten Veranstaltung (Dauer ca. 2 Stunden):

Donnerstag, 27.06.2012 - 18.00 Uhr - München

Zusätzliche Informationen und Anmeldeformulare für Veranstaltungen als PDF Infoveranstaltung
 

Fallzahlen - Statistik
HVB und DKB vorne!

Nach zwischenzeitlich weit über 3.000 Vergleichen mit Banken im Rahmen der Finanzierung von in der Regel überteuerten Steuersparimmobilien („Schrottimmobilien“) haben wir eine – wie wir meinen – durchaus aussagekräftige eigene Statistik entwickelt.
 

Wir unterscheiden Altfälle (vor dem 01.01.2002), die im Regelfall verjährt sein dürften und die Abwicklungsfälle seither. In unserer Statistik sind neben den Abwicklungsfällen der Wohnungen auch Finanzierungen geschlossener Immobilienfonds mit enthalten. Die am häufigst betroffenen Banken aus Altfällen sind:

  1. Hypovereinsbank
  2. Dresdner Bank (heute Commerzbank)
  3. BW Bank/LBBW
  4. Deutsche Bank
  5. Badenia
  6. Gallinat-Bank

Ab 2002 ist zu beobachten, dass sich die Fälle auf wesentlich mehr verschiedene Banken verteilen.
Am Häufigsten kommen dabei folgende vor:

  1. Deutsche Kreditbank (DKB)
  2. BHW
  3. GMAC (Paratus)
  4. Sparda-Bank

Diese Statistiken bilden natürlich keine tatsächliche Aussage darüber, welche Banken wieviele Finanzierungen etwaig überteuerte Immoblien abgeschlossen haben. Insoweit ist unsere Statistik nicht repräsentativ. Unsere Statistiken beinhalten auch Fälle, bei denen im Einzelfall die Immobilie ggf. nicht überteuert war.

 

Bemerkenswert ist, dass die oben aufgeführten Banken bei Altfällen in der Regel Großbanken sind, die in der Statistik der jüngeren Zeit sehr selten als finanzierende Banken auftreten. Über die Abwicklungsabläufe bei den jeweiligen Banken sagt diese Statistik nichts. Die Abwicklung geschieht teilweise sehr professionell und organisiert (z. B. HVB und mehr und mehr auch der DKB), teilweise jedoch schlicht dilettantisch.

Sie sind Eigentümer einer überteuerten Steuersparimmobilie?

(Der Vermittler hat eine sichere Altersvorsorge versprochen oder einen Verkauf nach 5 oder 10 Jahren mit erheblichem Gewinn und dazu immense Steuervorteile?!)
 

Unsere Kanzlei berät und vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
 

Das Ziel: Der Anleger braucht eine Perspektive zur absehbaren Befreiung seiner Darlehensverbindlichkeiten (in der Regel mit Verzichten, bzw. Teilverzichten durch die Bank)
 
Der Weg: In der Regel außergerichtliche Lösungen mit Erledigung des Darlehens, zumeist begleitet noch durch die Verwertung der Immobilie (Vermeidung des Risikos künftiger Vermietbarkeit, Renovierungskosten, u.a.)
 
Die Betroffenen: Käufer von überteuerten Immobilien (Schrottimmobilien) und Erwerber geschlossener Immobilienfonds
 

 

Wir haben Abwicklungserfahrung seit Beginn der sogenannten Bankenhaftung (Ende 1998) mit weit über 2.000 individuell mit Banken von uns erledigten Darlehen.
 
Wir streben wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für die Kapitalanleger an. Pragmatismus ohne unnötige Kosten ist oberstes Gebot. Lesen Sie unten, wie wir dies überprüfen können.

Telefonische Info-Hotline zum Thema Schrottimmobilien

Wenn Sie Fragen zur Haftung von Banken, Initiatoren, Bauträgern, Vermittler ua. als Erwerber von Immobilienkapitalanlagen oder geschlossenen Immobilienfonds haben, insbes. zu Objekten und Fonds, zu denen wir bereits Erfahrungen sammeln konnten, steht Ihnen für Informationen gerne freitags zwischen 15.00 und 16.00 Uhr kostenfrei einer unserer Anwälte unter 0711/9388110 zur Verfügung.
(Rechtsberatungen können wir - wofür Sie sicher Verständnis haben - nicht kostenfrei erbringen.)

Probleme mit Ihrer Schrottimmobilie?
Eine Erstberatung lohnt sich (fast) immer

Bei einem möglichen Vorgehen gegenüber der Bank müssen wirtschaftliche wie rechtliche Aspekte geklärt werden. Häufig sind die rechtlichen Chancen überschaubar, gleichwohl sind aus wirtschaftlichen Gründen die Banken häufig bereit, außergerichtliche Lösungen mit Verzichten oder Teilverzichten herbeizuführen, wenn es darstellbar ist, dass der Darlehensnehmer die Zahlung an die Bank jetzt oder in Zukunft nicht oder nur mit großer Mühe noch erbringen kann.

Im Regelfall lohnt es sich deswegen zu überprüfen, inwieweit ein Vorgehen gegenüber der Bank anwaltlich sinnvoll ist, gegebenenfalls auch dem Kapitalanleger eine Hilfestellung zu geben, wie er künftig selbst mit der Kapitalanlage und der Finanzierung umgeht.

Die sinnvolle Vorgehensweise ergibt sich in folgenden Schritten:

  1. Erstberatung
     
    1. ausführliche persönliche Erstberatung (ca. 1,5 bis 2,0 Std.) zur Feststellung der Vorgehensmöglichkeiten (Kosten: 190,-- EUR netto, zzgl. Auslagen und MwSt.)
         
    2. schriftliche Erstberatung mit gezielten gut 30 Fragen zur Feststellung einer sinnvollen Vorgehensmöglichkeit (Kosten: 60,-- EUR netto, zzgl. Auslagen 12,-- EUR und MwSt.) mit dem Ziel, festzustellen, ob eine noch intensivere Befassung und Beratung sinnvoll erscheint.
      Formular >

       
  2. Bei positiver Bewertung nach einer Erstberatung erfolgt häufig ein außergerichtliches Vorgehen gegenüber der Bank mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung, häufig verbunden mit einem Verkauf der Immobilie (bzw. des Fonds) und/oder einem Verzicht / Teilverzicht seitens der Bank.
     
  3. Im Einzelfall gerichtliches Vorgehen denkbar (in der Regel aus Kostengründen nur soweit eine Rechtsschutzversicherung eingreift).
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