Hinweise zu Fondsabwicklungen
Feriendorf Hohentauern
| Finanzierende Bank |
Volksbank Aichfelden-Murboden (Österreich) weitestgehend
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| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
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| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank, insbesondere
auch komplette Rückabwicklung (Rückzahlung von Tilgung und Zinsen)
gegen Anteilsabtretung |
Triagon AG
| Finanzierende Bank |
u.a. norisbank |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Rechtsberatungsgesetz |
| Sachstand |
Klage gegen norisbank endete kürzlich mit Vergleich
(Landgericht Ellwangen), Bank verzichtet komplett auf Restdarlehen
(ca. 70 % des Ursprungsdarlehens), Anteil wird übertragen, keine
Lebensversicherung vorhanden |
Atlas Fonds Nr. 7
| Finanzierende Bank |
Volksbank Ludwigsburg ganz oder überwiegend |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
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| Sachstand |
Bank grundsätzlich vergleichsbereit, außergerichtliche
Vergleiche mit Bank möglich, weitestgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlungen
bei Anteilsabtretung an Bank |
Atlas Fonds Nr. 8
| Finanzierende Bank |
Volksbank Ludwigsburg, ganz oder überwiegend |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
|
| Sachstand |
Bank grundsätzlich vergleichsbereit, außergerichtliche
Vergleiche mit Bank möglich, weitestgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlungen
bei Anteilsabtretung an Bank |
Imperial Neue Bundesländer Nr. 1
| Finanzierende Bank |
VR-Bank Ludwigshafen |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Rechtsberatungsgesetz, Haustürwiderrufsgesetz,
Verbraucherkreditgesetz |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
weitestgehender Verzicht auf Restdarlehen ohne Übertragung der
Gesellschaftsanteile an Bank |
Imperial Neue Bundesländer Nr. 3
| Finanzierende Bank |
VR-Bank Ludwigshafen |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Rechtsberatungsgesetz, Haustürwiderrufsgesetz,
Verbraucherkreditgesetz |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
weitestgehender Verzicht auf Restdarlehen ohne Übertragung der
Gesellschaftsanteile an Bank |
Imperial Neue Bundesländer Nr. 5
| Finanzierende Bank |
Stadtsparkasse Schifferstadt |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Rechtsberatungsgesetz, Haustürwiderrufsgesetz,
Verbraucherkreditgesetz |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
Verzicht auf Restdarlehen ohne Übertragung der Gesellschaftsanteile
an Bank |
IK Schwetzingen GbR
| Finanzierende Bank |
Sparkasse Heidelberg (ehemals Stadtsparkasse Schwetzingen)
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| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Rechtsberatungsgesetz, Haustürwiderrufsgesetz,
Verbraucherkreditgesetz |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank bisher schwierig,
lediglich Verjährungsverzichtsabreden bis 31.12.2005, Bank jedoch
gesprächsbereit, wegen administrativen Problemen bei Bank bislang
keine Lösung |
WGS Nr. 7
| Finanzierende Bank |
Volksbank Backnang (ehemals Volksbank Murr-Lauter),
teilweise |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
weitgehender Verzicht auf Restdarlehenszurückzahlung mit oder
ohne Anteilsabtretung an Bank möglich |
WGS Nr. 9
| Finanzierende Bank |
Volksbank Rems-Murr (ehemals Volksbank Waiblingen),
teilweise |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung bei Anteilsabtretung
an Bank |
WGS Nr. 18
| Finanzierende Bank |
BAG Aktiengesellschaft (ehemals Volksbank Ebersbach),
teilweise |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung bei Anteilsabtretung
an Bank |
WGS Nr. 19
| Finanzierende Bank |
Vereinigte Volksbank AG (ehemals Volksbank Weil
der Stadt), ganz oder überwiegend |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung bis in Höhe
eines Teiles der Lebensversicherung, Anteile an Fonds werden an
Bank abgetreten. |
WGS Nr. 20
| Finanzierende Bank |
Volksbank Ludwigsburg, ganz oder überwiegend |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich möglich, Verzicht
auf Darlehen bis auf ca. 30 % Restdarlehen, Übertragung Anteile
an Bank möglich, Lebensversicherung wird je nach Lösungsinhalt
freigegeben |
WGS Nr. 24
| Finanzierende Bank |
Vereinigte Volksbank AG (ehemals Volksbank Böblingen),
teilweise Volksbank Backnang (ehemals Volksbank Murr-Lauter) |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen |
| Sachstand |
Weitgehender Restdarlehensverzicht bis etwa zur
Höhe des Rückkaufswerts der Lebensversicherung möglich, Übertragung
der Anteile an Bank oder Dritte erfolgt bei Vergleich |
WGS Nr. 27
| Finanzierende Bank |
Vereinigte Volksbank AG (ehemals Volksbank Sindelfingen),
teilweise |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
weitestgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung, gegebenenfalls
gegen Übertragung Fonds an Bank |
WGS Nr. 33
| Finanzierende Bank |
Volksbank Reutlingen, teilweise |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen, Untreue
der Initiatoren durch rechtswidrigen Austausch von Sicherheiten,
Betrug der Initiatoren durch zweckwidrige Verwendung der angelegten
Gelder, Initiatoren wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt
|
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
je nach Zeichnungsdatum weitestgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung,
gegebenenfalls mit Übertragung Fonds an Bank |
WGS Nr. 34
| Finanzierende Bank |
Landesbank Baden-Württemberg (ehemals L-Bank),
ganz oder überwiegend |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung, gegebenenfalls
unter Übertragung Fonds an Bank |
WGS Nr. 35
| Finanzierende Bank |
Volksbank Kirchheim-Nürtingen, teilweise |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen, Betrug
der Initiatoren durch fehlerhafte Angaben im Prospekt, Betrug
der Initiatoren durch Kenntnis bezüglich Liquiditätsprobleme des
Mietgarantiegebers, Initiatoren wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen
verurteilt |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung, gegebenenfalls
gegen Übertragung Fonds an Bank |
WGS Nr. 37
| Finanzierende Bank |
BAG Bank Aktiengesellschaft (ehemals Volksbank
Ebersbach), ganz oder überwiegend |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung bei Übertragung
Fonds an Bank |
WGS Nr. 38
| Finanzierende Bank |
Landesbank Baden-Württemberg (ehemals L-Bank),
ganz oder überwiegend |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung, gegebenenfalls
bei Übertragung Fonds an Bank |
WGS Nr. 39
| Finanzierende Bank |
Landesbank Baden-Württemberg (ehemals L-Bank)
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen, Betrug
der Initiatoren aufgrund Kenntnis der Liquiditätsprobleme der
Mietgarantin, Initiatoren wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen
verurteilt |
| Sachstand |
Außergerichtliche Verhandlungen laufen |
WGS Nr. 40
| Finanzierende Bank |
Landebank Baden-Württemberg (ehemals L-Bank) ganz
oder überwiegend |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen, Betrug
der Initiatoren durch Kenntnis der Liuquiditätsprobleme des Mietgarantiegebers,
Untreue der Initiatoren durch Liquiditätsentzug aufgrund vorzeitiger
Auszahlung des Kaufpreisanspruchs der Immobilie, Betrug der Initiatoren
durch zweckwidrige Verwendung der angelegten Gelder, Initiatoren
wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt |
| Sachstand |
Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich,
weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung, gegebenenfalls
mit Übertragung Fonds an Bank |
IVV Nr. 3
| Finanzierende Bank |
Volksbank Untertürkheim (ehemals Hedelfinger Bank)
Volksbank Nagoldtal |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch überhöhte Innenprovisionen |
| Sachstand |
Unterschiedliche Handhabung der Bank, teilweise
weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung ohne Übertragung
Fondsbeteiligung, teilweise Verjährungsverzicht und weiterhin
laufende Verhandlungen |
IVV Nr. 4
| Finanzierende Bank |
Raiffeisenbank Wangen Untertürkheimer Volksbank
(ehemals Volksbank Hedelfingen) BAG Bank Aktiengesellschaft (ehemals
Volksbank Mettingen, Volksbank Esslingen) Volksbank Plochingen
(ehemals Hochdorfer Bank) Volksbank Reutlingen (ehemals Raiffeisenbank
Engstingen-Kohlstetten) |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch überhöhte Innenprovisionen |
| Sachstand |
Unterschiedliche Handhabung der Banken, außergerichtliche
Vergleiche mit Banken möglich, teilweise weitestgehende Verzichte
auf Restdarlehensrückzahlung mit oder ohne Übertragung Fonds an
Bank |
IVV Nr. 5
| Finanzierende Bank |
Volksbank Herrenberg-Rottenburg (ehemals Voklksbank
Herrenberg) Untertürkheimer Volksbank (ehemals Volksbank Hedelfingen)
|
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch überhöhte Innenprovision |
| Sachstand |
Unterschiedliche Handhabung der Banken, teilweise
weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung ohne Übertragung
Fondsbeteiligung, teilweise Verjährungsverzicht mit weiterhin
laufenden Vergleichsverhandlungen |
IVV Nr. 6
| Finanzierende Bank |
BHW Bank AG Untertürkheimer Volksbank (ehemals
Volksbank Hedelfingen) Volksbank Plochingen (ehemals Hochdorfer
Bank) |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug der Initiatoren durch überhöhte Innenprovisionen |
| Sachstand |
Unterschiedliche Handhabung der Banken, teilweise
außergerichtliche Einigungen möglich, weitgehender Verzicht auf
Restdarlehensrückzahlung ohne Übertragung Fonds an Bank. BHW Bank
AG zu keinerlei Entgegenkommen bereit, mehrere Gerichtsverfahren
sind anhängig. |
GWS III
| Finanzierende Bank |
Stuttgarter Volksbank AG (ehemals Mühlhausener
Bank) |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
|
| Sachstand |
Weitgehend oder vollständiger Darlehensverzicht
möglich, teilweise Rückzahlung von Tilgung, Zahlungen für Vergangenheit,
Übertragung der Gesellschaftsanteile erfolgt im Einigungsfall
|
GWS IV
| Finanzierende Bank |
KSK Rottweil |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Betrug und Untreue der Initiatoren durch überhöhten Erwerb der
Fondsimmobilie sowie Entfremdung der Mieteinnahmen, Initiatoren
wurden vor dem Bundesgerichtshof zu mehrjährigen Freiheitsstrafen
verurteilt |
| Sachstand |
Weitgehend oder vollständiger Darlehensverzicht
möglich, bei Übertragung Fonds an Bank |
GWS VI (Kappl/Dresden)
| Finanzierende Bank |
Stuttgarter Volksbank AG (ehemals Mühlhausener
Bank) |
| Rechtliche Ansprüche |
Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
|
| Sachstand |
Außergerichtliche Vergleiche mit Bank möglich,
weitestgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung gegen Übertragung
Fonds an Bank und gegebenenfalls Auflösung der Lebensversicherung
|
IBH-Fonds
- Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
- 2. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
- 3. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
- 4. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
- 5. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
- 6. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
- 7. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
- Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR
- 2. Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR
- 3. Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR
- Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR
- 2. Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR
- 3. Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR
- Grundbesitz Wohnbaufonds Stuttgart-Neuhausen GbR
- Grundbesitz Wohnbaufonds Leipzig-Chemnitz GbR
- Grundbesitz Wohnbaufonds Nürnberg-Fürth Waldstraße GbR
- Grundbesitz Wohnbaufonds Berlin-Chemitz GbR
| Finanzierende Bank, jeweils |
BAG Bank Aktiengesellschaft (ehemals
Raiffeisenbank Mintraching-Pfatter) Gallinat Bank AG Raiffeisenbank
Schierling-Obertraubling Raiffeisenbank Oberschleißheim Rechtliche Ansprüche,
jeweils Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz,
Rechtsberatungsgesetz |
| Sachstand, jeweils |
Unterschiedliche Handhabung der Banken,
teilweise außergerichtliche Einigung mit weitgehenden Verzichten
auf Restdarlehensrückzahlung, gegen Abtretung Fonds an Bank, im
übrigen Verjährungsverzichtsvereinbarung mit weiterhin laufenden
Vergleichsverhandlungen |
ASV-Fonds
- a.) Wohnparkfonds Residenz Ponitz GbR
- b.) Wohnbaufonds III GbR
- c.) Wohnbaufonds Stadtresidenz Leipzig GbR
| Finanzierende Bank, jeweils |
BAG Bank Aktiengesellschaft (ehemals
Raiffeisenbank Glauchau) Rechtliche Ansprüche, jeweils Insbesondere
nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Rechtsberatungsgesetz
|
| Sachstand, jeweils |
Außergerichtliche Vergleiche mit Bank
möglich, weitestgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung
gegen Übertragung Fonds an Bank. |
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