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Schäfer Riedl Baetcke

Hinweise zu Fondsabwicklungen

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   Feriendorf Hohentauern

Finanzierende Bank Volksbank Aichfelden-Murboden (Österreich) weitestgehend
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank, insbesondere auch komplette Rückabwicklung (Rückzahlung von Tilgung und Zinsen) gegen Anteilsabtretung

   Triagon AG

Finanzierende Bank u.a. norisbank
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Rechtsberatungsgesetz
Sachstand Klage gegen norisbank endete kürzlich mit Vergleich (Landgericht Ellwangen), Bank verzichtet komplett auf Restdarlehen (ca. 70 % des Ursprungsdarlehens), Anteil wird übertragen, keine Lebensversicherung vorhanden

   Atlas Fonds Nr. 7

Finanzierende Bank Volksbank Ludwigsburg ganz oder überwiegend
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
Sachstand Bank grundsätzlich vergleichsbereit, außergerichtliche Vergleiche mit Bank möglich, weitestgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlungen bei Anteilsabtretung an Bank

   Atlas Fonds Nr. 8

Finanzierende Bank Volksbank Ludwigsburg, ganz oder überwiegend
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
Sachstand Bank grundsätzlich vergleichsbereit, außergerichtliche Vergleiche mit Bank möglich, weitestgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlungen bei Anteilsabtretung an Bank

   Imperial Neue Bundesländer Nr. 1

Finanzierende Bank VR-Bank Ludwigshafen
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Rechtsberatungsgesetz, Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, weitestgehender Verzicht auf Restdarlehen ohne Übertragung der Gesellschaftsanteile an Bank

   Imperial Neue Bundesländer Nr. 3

Finanzierende Bank VR-Bank Ludwigshafen
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Rechtsberatungsgesetz, Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, weitestgehender Verzicht auf Restdarlehen ohne Übertragung der Gesellschaftsanteile an Bank

   Imperial Neue Bundesländer Nr. 5

Finanzierende Bank Stadtsparkasse Schifferstadt
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Rechtsberatungsgesetz, Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, Verzicht auf Restdarlehen ohne Übertragung der Gesellschaftsanteile an Bank

   IK Schwetzingen GbR

Finanzierende Bank Sparkasse Heidelberg (ehemals Stadtsparkasse Schwetzingen)
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Rechtsberatungsgesetz, Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank bisher schwierig, lediglich Verjährungsverzichtsabreden bis 31.12.2005, Bank jedoch gesprächsbereit, wegen administrativen Problemen bei Bank bislang keine Lösung

   WGS Nr. 7

Finanzierende Bank Volksbank Backnang (ehemals Volksbank Murr-Lauter), teilweise
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, weitgehender Verzicht auf Restdarlehenszurückzahlung mit oder ohne Anteilsabtretung an Bank möglich

    WGS Nr. 9

Finanzierende Bank Volksbank Rems-Murr (ehemals Volksbank Waiblingen), teilweise
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung bei Anteilsabtretung an Bank

    WGS Nr. 18

Finanzierende Bank BAG Aktiengesellschaft (ehemals Volksbank Ebersbach), teilweise
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung bei Anteilsabtretung an Bank

    WGS Nr. 19

Finanzierende Bank Vereinigte Volksbank AG (ehemals Volksbank Weil der Stadt), ganz oder überwiegend
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung bis in Höhe eines Teiles der Lebensversicherung, Anteile an Fonds werden an Bank abgetreten.

    WGS Nr. 20

Finanzierende Bank Volksbank Ludwigsburg, ganz oder überwiegend
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich möglich, Verzicht auf Darlehen bis auf ca. 30 % Restdarlehen, Übertragung Anteile an Bank möglich, Lebensversicherung wird je nach Lösungsinhalt freigegeben

    WGS Nr. 24

Finanzierende Bank Vereinigte Volksbank AG (ehemals Volksbank Böblingen), teilweise Volksbank Backnang (ehemals Volksbank Murr-Lauter)
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen
Sachstand Weitgehender Restdarlehensverzicht bis etwa zur Höhe des Rückkaufswerts der Lebensversicherung möglich, Übertragung der Anteile an Bank oder Dritte erfolgt bei Vergleich

    WGS Nr. 27

Finanzierende Bank Vereinigte Volksbank AG (ehemals Volksbank Sindelfingen), teilweise
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, weitestgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung, gegebenenfalls gegen Übertragung Fonds an Bank

    WGS Nr. 33

Finanzierende Bank Volksbank Reutlingen, teilweise
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen, Untreue der Initiatoren durch rechtswidrigen Austausch von Sicherheiten, Betrug der Initiatoren durch zweckwidrige Verwendung der angelegten Gelder, Initiatoren wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, je nach Zeichnungsdatum weitestgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung, gegebenenfalls mit Übertragung Fonds an Bank

    WGS Nr. 34

Finanzierende Bank Landesbank Baden-Württemberg (ehemals L-Bank), ganz oder überwiegend
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung, gegebenenfalls unter Übertragung Fonds an Bank

    WGS Nr. 35

Finanzierende Bank Volksbank Kirchheim-Nürtingen, teilweise
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen, Betrug der Initiatoren durch fehlerhafte Angaben im Prospekt, Betrug der Initiatoren durch Kenntnis bezüglich Liquiditätsprobleme des Mietgarantiegebers, Initiatoren wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung, gegebenenfalls gegen Übertragung Fonds an Bank

    WGS Nr. 37

Finanzierende Bank BAG Bank Aktiengesellschaft (ehemals Volksbank Ebersbach), ganz oder überwiegend
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung bei Übertragung Fonds an Bank

    WGS Nr. 38

Finanzierende Bank Landesbank Baden-Württemberg (ehemals L-Bank), ganz oder überwiegend
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung, gegebenenfalls bei Übertragung Fonds an Bank

    WGS Nr. 39

Finanzierende Bank Landesbank Baden-Württemberg (ehemals L-Bank) Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen, Betrug der Initiatoren aufgrund Kenntnis der Liquiditätsprobleme der Mietgarantin, Initiatoren wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt
Sachstand Außergerichtliche Verhandlungen laufen

    WGS Nr. 40

Finanzierende Bank Landebank Baden-Württemberg (ehemals L-Bank) ganz oder überwiegend
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch versteckte Innenprovisionen, Betrug der Initiatoren durch Kenntnis der Liuquiditätsprobleme des Mietgarantiegebers, Untreue der Initiatoren durch Liquiditätsentzug aufgrund vorzeitiger Auszahlung des Kaufpreisanspruchs der Immobilie, Betrug der Initiatoren durch zweckwidrige Verwendung der angelegten Gelder, Initiatoren wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt
Sachstand Außergerichtlicher Vergleich mit Bank möglich, weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung, gegebenenfalls mit Übertragung Fonds an Bank

    IVV Nr. 3

Finanzierende Bank Volksbank Untertürkheim (ehemals Hedelfinger Bank) Volksbank Nagoldtal
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch überhöhte Innenprovisionen
Sachstand Unterschiedliche Handhabung der Bank, teilweise weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung ohne Übertragung Fondsbeteiligung, teilweise Verjährungsverzicht und weiterhin laufende Verhandlungen

    IVV Nr. 4

Finanzierende Bank Raiffeisenbank Wangen Untertürkheimer Volksbank (ehemals Volksbank Hedelfingen) BAG Bank Aktiengesellschaft (ehemals Volksbank Mettingen, Volksbank Esslingen) Volksbank Plochingen (ehemals Hochdorfer Bank) Volksbank Reutlingen (ehemals Raiffeisenbank Engstingen-Kohlstetten)
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch überhöhte Innenprovisionen
Sachstand Unterschiedliche Handhabung der Banken, außergerichtliche Vergleiche mit Banken möglich, teilweise weitestgehende Verzichte auf Restdarlehensrückzahlung mit oder ohne Übertragung Fonds an Bank

    IVV Nr. 5

Finanzierende Bank Volksbank Herrenberg-Rottenburg (ehemals Voklksbank Herrenberg) Untertürkheimer Volksbank (ehemals Volksbank Hedelfingen)
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch überhöhte Innenprovision
Sachstand Unterschiedliche Handhabung der Banken, teilweise weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung ohne Übertragung Fondsbeteiligung, teilweise Verjährungsverzicht mit weiterhin laufenden Vergleichsverhandlungen

    IVV Nr. 6

Finanzierende Bank BHW Bank AG Untertürkheimer Volksbank (ehemals Volksbank Hedelfingen) Volksbank Plochingen (ehemals Hochdorfer Bank)
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug der Initiatoren durch überhöhte Innenprovisionen
Sachstand Unterschiedliche Handhabung der Banken, teilweise außergerichtliche Einigungen möglich, weitgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung ohne Übertragung Fonds an Bank. BHW Bank AG zu keinerlei Entgegenkommen bereit, mehrere Gerichtsverfahren sind anhängig.

    GWS III

Finanzierende Bank Stuttgarter Volksbank AG (ehemals Mühlhausener Bank)
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
Sachstand Weitgehend oder vollständiger Darlehensverzicht möglich, teilweise Rückzahlung von Tilgung, Zahlungen für Vergangenheit, Übertragung der Gesellschaftsanteile erfolgt im Einigungsfall

    GWS IV

Finanzierende Bank KSK Rottweil
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Betrug und Untreue der Initiatoren durch überhöhten Erwerb der Fondsimmobilie sowie Entfremdung der Mieteinnahmen, Initiatoren wurden vor dem Bundesgerichtshof zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt
Sachstand Weitgehend oder vollständiger Darlehensverzicht möglich, bei Übertragung Fonds an Bank

    GWS VI (Kappl/Dresden)

Finanzierende Bank Stuttgarter Volksbank AG (ehemals Mühlhausener Bank)
Rechtliche Ansprüche Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz
Sachstand Außergerichtliche Vergleiche mit Bank möglich, weitestgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung gegen Übertragung Fonds an Bank und gegebenenfalls Auflösung der Lebensversicherung

    IBH-Fonds

  1. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
  2. 2. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
  3. 3. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
  4. 4. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
  5. 5. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
  6. 6. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
  7. 7. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
  8. Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR
  9. 2. Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR
  10. 3. Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR
  11. Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR   
  12. 2. Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR
  13. 3. Grundbesitz Wohnbaufonds Bayern GbR
  14. Grundbesitz Wohnbaufonds Stuttgart-Neuhausen GbR
  15. Grundbesitz Wohnbaufonds Leipzig-Chemnitz GbR
  16. Grundbesitz Wohnbaufonds Nürnberg-Fürth Waldstraße GbR
  17. Grundbesitz Wohnbaufonds Berlin-Chemitz GbR
Finanzierende Bank, jeweils BAG Bank Aktiengesellschaft (ehemals Raiffeisenbank Mintraching-Pfatter) Gallinat Bank AG Raiffeisenbank Schierling-Obertraubling Raiffeisenbank Oberschleißheim Rechtliche Ansprüche, jeweils Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Rechtsberatungsgesetz
Sachstand, jeweils Unterschiedliche Handhabung der Banken, teilweise außergerichtliche Einigung mit weitgehenden Verzichten auf Restdarlehensrückzahlung, gegen Abtretung Fonds an Bank, im übrigen Verjährungsverzichtsvereinbarung mit weiterhin laufenden Vergleichsverhandlungen

    ASV-Fonds

  1. a.) Wohnparkfonds Residenz Ponitz GbR
  2. b.) Wohnbaufonds III GbR
  3. c.) Wohnbaufonds Stadtresidenz Leipzig GbR
Finanzierende Bank, jeweils BAG Bank Aktiengesellschaft (ehemals Raiffeisenbank Glauchau) Rechtliche Ansprüche, jeweils Insbesondere nach Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Rechtsberatungsgesetz
Sachstand, jeweils Außergerichtliche Vergleiche mit Bank möglich, weitestgehender Verzicht auf Restdarlehensrückzahlung gegen Übertragung Fonds an Bank.
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